kompetent und kostengünstig

Gerne nehmen wir Ihre Terminanfrage unter 081 284 80 77 oder per E-Mail an.
Montag – Donnerstag 8:15 Uhr – 12:15 Uhr und 13:30 Uhr – 16:30 Uhr

Engadin: Anfragen unter 076 215 80 82 oer per E-Mail
Adresse: Chesa Ruppaner, Quadratscha 1, 7503 Samedan
Bürozeiten: Dienstag von 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 14 - 16 Uhr oder nach Vereinbarung

 

  • Inkasso ausstehender Unterhaltsbeiträge (Alimente)
  • Beratung der GläubigerInnen und SchuldnerInnen im Alimentenschuldenfall
  • Berechnung von Indexanpassungen
  • Einreichung eines Gesuches um Alimentenbevorschussung

Die Alimentenhilfe ist im Gesetz geregelt. Informieren Sie sich im Flyer Wenn die Alimente ausbleiben… welches Recht Sie auf Hilfe und Unterstützung haben.

Unser Merkblatt zum Inkasso von Unterhaltsbeiträgen gibt Ihnen eine Übersicht zur rechtlichen Situation in Graubünden und erläutert, was zur Einforderung von Unterhaltsansprüchen (Inkasso) durch unsere Fachstelle benötigt wird.

Die Alimentenbevorschussung ist in Graubünden in der kantonalen Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder (BR 215.050) geregelt. Das Gesuch wird bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht.

Haben Sie Fragen zum Volljährigenunterhalt? Auch hierfür sind wir Ihre Ansprechpartnerin.

Beratungstarif:

CHF 170.- / Persönliche Beratung bis 60 Minuten
Für Termine, die nicht wahrgenommen bzw. später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beratungstermin annulliert werden, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.- verrechnet.

Als Einzelmitglied der Frauenzentrale Graubünden profitieren Sie von 10 % Rabatt auf die Beratungstarife!

 

Wir bieten den Bündner Gemeinden die Möglichkeit, ihre Aufgaben im Bereich der gesetzlichen Alimentenhilfe gegen Entgelt durch unsere Fachstelle bearbeiten zu lassen.

Gerne informieren wir Sie über die Vorteile dieses Angebots.