Unterstützung, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben

 

Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, haben Sie das Recht auf Unterstützung. In solchen Fällen können Sie oder Ihre gesetzliche Vertretung sich an Ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Besteht eine Zusammenarbeit mit dem beratungszentrum-gr.ch, wird Ihr Anliegen an unsere Fachstelle Alimentenhilfe weitergeleitet.

 

Was die Alimentenhilfe für Sie tun kann

Die Alimentenhilfe ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und umfasst zwei zentrale Leistungen:

  • Alimentenbevorschussung: Ihre Gemeinde kann die ausstehenden Unterhaltsbeiträge für Ihr Kind vorübergehend übernehmen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Inkassohilfe: Die Alimentenhilfe unterstützt Sie beim Einfordern der geschuldeten Beträge.

Bitte beachten Sie: Unterhaltsbeiträge für Ehegatten werden nicht bevorschusst.

    So gehen Sie vor

    1. Kontaktieren Sie Ihre Wohnsitzgemeinde
    2. Diese prüft die Zuständigkeit und leitet Ihr Gesuch ggf. an unsere Fachstelle weiter
    3. Wir beraten Sie individuell und begleiten Sie bei den nächsten Schritten

    Rechtliche Grundlage in Graubünden

    Die Alimentenbevorschussung ist im Kanton Graubünden in der Verordnung über die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Kinder (BR 215.050) geregelt. Ein Gesuch auf Bevorschussung muss bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Voraussetzung ist ein rechtskräftiger Unterhaltstitel (z. B. Gerichtsurteil oder durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigter Vertrag). Die Gemeinde prüft zudem Einkommens- und Vermögensgrenzen.

    Weitere Informationen finden Sie im Flyer „Wenn die Alimente ausbleiben 2025“ – erhältlich bei Ihrer Gemeinde oder direkt bei uns.

    Inkassodienstleistungen für Privatpersonen

    Besteht zwischen Ihrer Wohnsitzgemeinde und dem beratungszentrum-gr.ch keine Zusammenarbeit, möchten Sie aber dennoch die Unterstützung der Fachstelle Alimentenhilfe in Anspruch nehmen, können Sie unsere Dienstleistungen auch privat nutzen.

    Honorar für Privatpersonen CHF 170.- / Stunde

    Jetzt Termin vereinbaren

    Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.